AGB und Hausordnung
Manfred und Erika Gröger Kellerbergstr. 2a 94137 Bayerbach
Mobil 0176 232966 87 E-Mail: info@m-groeger.de
Allgemeine Spielregeln (AGB)
Klarheit für den Reisenden und die Vermieter der Ferienwohnung Gröger Bayerbach
Wir bieten unsere Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Ihnen vor der Buchung mit dem Angebot per email vollständig übermittelten Vertragsbedingungen an. Bitte
lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Buchung für sich und die mit Ihnen angemeldeten Personen als verbindlich anerkennen.
Allgemeine Vertragsbedingungen
A. Anmeldung
Jeder Reisende gibt vor der Buchung die in dem Kontaktformular abgefragten Daten an.
Zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Buchung werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben. Wir stellen diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich, dritten Dienstleistern zur Verfügung.
Anmelden können sich nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahren.
B. Vertragsschluss
1. Mit Eingabe der Daten und Absenden des Kontaktformulars oder einer email gibt der Reisende dem Vermieter zur Kenntnis, dass er für einen bestimmtem Zeitraum die Ferienwohnung nutzen
möchte.
2. Der Vermieter sendet dem Interessenten ein Angbot per email mit den Allgemeinen Nutzungsregeln
der Ferienwohnung.
3. Der Reisende teilt dem Vermieter per email mit dass er für den angefragten Zeitraum die Wohnung mieten möchte. Dadurch bestätigt er auch die Kenntnisnahme der AGB und der Hausordnung und erkennt
diese als verbindlich an. Gleichzeitig teilt er die Geburtsdaten aller Reisenden (für die Gästekarte) und das Kfz-Kennzeichen (für den Parkausweis für Bad Birnbach) mit. Der Buchende Gast haftet für
die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen.
4. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung zustande.
C. Zahlungsbedingungen
1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2. Der restliche Reisepreis ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise fällig. Mit vollständiger
Bezahlung des Reisepreises vor Belegungsbeginn erhält der Reisende alle weiteren Reiseunterlagen und die Adresse des Schlüsselhalters.
3.Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als 4 Wochen vor Belegungsbeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Vermieter die angemeldete
Bchung zu Lasten des Reisenden kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende
Rücktrittsgebühr nach Buchstabe G 3. verlangen.
5. Zahlungen an die Vermieter, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.
D. Leistungen und Preise
1. Die von dem Vermieter geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung der o.g. Ferienwohnung in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach
Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Internet bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
2. Von der Leistungspflicht der Vermieter nicht umfasst sind, unbeschadet entsprechender diesbezüglich eventuell bestehender Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten, alle Umstände, die nicht
in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
3 Der Vermieter bemüht sich, Sonderwünschen nach Möglichkeit zu entsprechen. Sonderwünsche, bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich
oder per E-Mail bestätigt werden.
4. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung vom Vermieter abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Der
Schlüssel-übergeber vor Ort ist nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt.
5. Der Reisepreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
6. Nimmt der Reisende aus nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
E. Leistungs- und Preisänderungen
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Vermieter grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Der Vermieter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3. Der Vermieter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder im Falle der Erhöhung oder
Einführung von Steuern und Abgaben in dem Umfang zu erhöhen, wie sich dadurch die Reise für uns verteuert hat, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Der Vermieter informiert den Reisenden in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind
unzulässig.
4. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden, kann der Reisende ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten.
F. Besondere Pflichten des Reisenden, Schlüsselübergabe, Hausordnung
1. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Für den Fall abweichender Anreisezeiten werden Ihnen diese zusammen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt. Verspätungen hat der Reisende dem
Schlüsselhalter des gebuchten Objekts anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis vor 12:00
Uhr.
2.Der Reisende kann das Ferienobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Er
verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes
durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandene Schäden hat er unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
3. Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Reiseanmeldung vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort
abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.Die Mitnahme eines Haustieres ist nicht gestattet.
5. Die Reisenden haben vor Abreise die Grundreinigung - insbesondere die Reinigung der Küchen-einrichtungen, des Geschirrs- und Bestecks- vorzunehmen. Der Reisende sorgt für die gründliche, besenreine Reinigung des Ferienobjektes einschließlich der gesamten Einrichtung. Für die Müllentsorgung werden die Trennungsvorschriften die im Objekt vorliegen, vom Reisenden beachtet. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Grundreinigung werden dem Reisenden pauschal 50,00 € oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. wegen Nutzungsausfall) behält sich der Vermieter vor. Der Reisende hat bei Pauschalisierung das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
G. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie dem Vermieter zugeht. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er oder ein Ersatzteilnehmer die Reise nicht an, kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3. Die Vermieter können diesen Ersatzanspruch abhängig von der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt
pauschalisieren:
- bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- 60 bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- 34 bis 2 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt 95% des Reisepreises.
- Bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Dem Reisenden bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.
4. Der Reisende sollte Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich erklären. Die daraus entstehenden
Gebühren sind sofort fällig.
5. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der
Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
H. Rücktritt und Kündigung
Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den
Reisevertrag kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender die Durchführung der Reise trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich
sonst in so starkem Maße vertragswidrig verhält (ggfs. auch gegen eine Hausordnung des Vermieters verstößt), dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
2. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher-sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt der
Vermieter den Reisevertrag nach Punkt H 1, dann verfällt der Reisepreis.
Tritt der Vermieter gemäß H.2 vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen;
I. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden
1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter oder Schlüsselhalter des Objekts, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht,
wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden,
2. Der Reisend ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung gegenüber dem Vermieter zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die durch den Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Körperschäden sind. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
K. Umfang der Haftung, Stellung der Ansprechpartner vor Ort
1. Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch die
Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-leistungen lediglich vermittelt werden oder ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die durch den Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Körperschäden sind, sowie für Schäden wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle,
die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer
Sport-Unfall-Versicherung.
4. Die Ansprechpartner vor Ort (Schlüsselhalter, usw.) haben weder die Funktion eines Reiseleiters noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben
und / oder entgegenzunehmen.
L. Verjährung, Abtretungsverbot
1. Ihre Ansprüche sowie die Ihrer Mitreisenden gegenüber dem Vermieter verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden wegen Vorsatzes oder groben Verschuldens sowie für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine
wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Vermieter an Dritte - auch Ehepartner und Verwandte - gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung
abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.
M. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen zu diesem Vertrag sollten Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder
Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Vermieter eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
N. Sonstige Bestimmungen
1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als Ganzem bleibt
unberührt.
2. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter unterliegen Deutschem Recht.
Der Gerichtsstand ist Pfarrkirchen.
Vertragspartner
Manfred und Erika Gröger
Kellerbergstr. 2a
94137 Bayerbach
Tel: 08041/74588
E-Mail: info@m-groeger.de
Stand August 2021
Hausordnung
Liebe Gäste,
wir heißen Sie recht herzlich in unserem Ferienobjekt willkommen und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und erholsamen Aufenthalt.
Wir möchten Ihnen mit unserer Unterkunft die Basis für unbeschwerte und tadellose Tage bereiten und geben uns dabei stets viel Mühe. Damit dies nach Möglichkeit immer gelingen kann ist es erforderlich, dass unsere Gäste die Hausordnung akzeptieren und einhalten.
Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie unsere Hausordnung, die immer Bestandteil unseres Vertrags mit dem Mieter ist. Die buchende Person trägt dafür Sorge, dass alle Mitreisenden die Hausordnung ebenfalls einhalten.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer: 0176 232 966 87
So können wir eventuelle Unklarheiten schnell klären.
Allgemein
- Jegliche Gegenstände, die sich im Ferienobjekt befinden dürfen vom Mieter genutzt werden. Wir erbitten einen rücksichtsvollen Umgang mit der Einrichtung und Ausstattung unseres Ferienobjektes.
- Wir bitten darum und sind sehr dankbar, wenn Sie im Ferienobjekt Hausschuhe tragen und Straßenschuhe im Eingangsbereich ausziehen.
- Sämtliche Möbel der Inneneinrichtung dürfen nicht in den Außenbereich gebracht oder umgestellt werden. Eine Ummöbelierung ist in keiner Weise zulässig.
- Einstellungen an der Heizung oder elektronischen Geräten im Ferienobjekt dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter geändert oder umprogrammiert werden.
- Bei Ihrer Anreise sind die Betten bezogen. Ziehen Sie die benutze Bettwäsche bei Ihrer Abreise bitte ab und legen Sie diese ins Badezimmer.
- Eine nötige Reinigung des Ferienobjektes während Ihres Aufenthalts wird nicht durch die im Preis inbegriffene Endreinigung ersetzt. Alles, was Sie für eine übliche Reinigung benötigen, steht für Sie bereit und sollte genutzt werden.
- Eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier liegt vor.
- Das Rauchen ist in der gesamten Ferienwohnung nicht erlaubt.
- Sorgen Sie durch Stoßlüften für ausreichend Belüftung der Räume um Schimmelbildung und Gerüchen vorzubeugen.
- Während der vereinbarten Mietzeit übernehmen Sie die Verantwortung für das angemietete Ferienobjekt. Schließen Sie stets sämtliche Türen beim Verlassen und nehmen Sie immer den Haustürschlüssel mit. Wir übernehmen keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl.
- Wir übernehmen für Personenschäden keine Haftung.
Küche
- Geschirr, Besteck, Töpfe und Co. dürfen nur im sauberen und trockenen Zustand zurück an ihre Aufbewahrungsplätze.
- Heiße Gegenstände wie Töpfe oder Pfannen sollten immer nur mit Untersetzern auf Tische und Arbeitsplatten gestellt werden.
- Nutzen Sie zum Schneiden und Zerkleinern von Lebensmitteln ein Küchenbrett als Unterlage.
- Wir bitten Sie den Innenraum des Backofens sauber zu hinterlassen. Reinigungsmittel sind auch für den Backofen vorhanden.
Balkon
- Die Sitzpolster für Stühle sollten über Nacht und bei Regenwetter mit ins Ferienobjekt genommen werden.
- Bitte schliessen Sie den Sonnenschirm über Nacht und immer sobald der Wind zu stark wird.
Parken
Parken können Sie auf dem Stellplatz Nr. 9 vor dem Ferienobjekt und auch in der Tiefgarage Nr. 18 (Gröger). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug und dessen Inhalt.
Beschädigungen
- Falls doch mal etwas kaputt geht oder beschädigt werden sollte, teilen Sie uns diese Schäden bitte sofort und nicht erst bei Ihrer Abreise mit. Nach Ihrer Abreise festgestellte Mängel können wir nicht akzeptieren.
- Für größere Beschädigungen an der Ausstattung haftet der Mieter. Alle anderen Kleinigkeiten, wie ein zerbrochene Gläser oder Ähnliches übernehmen wir. Teilen Sie uns bitte mit, dass etwas zu Bruch gegangen ist.
Entsorgung
Abfall muss sorgfältig getrennt werden. Für die Entsorgung stehen Ihnen Behälter für Restmüll, Papier, und Plastikverpackungen im Müllhäusl zur Verfügung. Gläser entsorgen Sie bitte beim Feuerwehrhaus.
Werfen Sie bitte nie Essensreste, Abfälle oder Hygieneartikel in Toilette oder andere Abflüsse.
Ihre Abreise
- Hinterlassen Sie das Ferienobjekt in einem ordentlichen Zustand, dazu gehört:
- Kühlschrank leeren und trocken auswischen
- Geschirr säubern und trocken an seinen Platz zurückstellen
- Restliche Lebensmittel entsorgen
- Falls nötig Backofen reinigen
- Gartenmöbel ordentlich verstauen
- Elektrogeräte ausschalten (außer Kühlschrank)
- Hausmüll in die vorgesehenen Müllbehälter entsorgen
- Verlassen Sie unser Ferienobjekt besenrein
- Prüfen Sie bitte, dass sämtliche Türen geschlossen sind bevor Sie die Schlüssel zurückgeben
Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung.
Es grüßen Sie Ihre Gastgeber
Erika und Manfred Gröger
Kontakt und Reservierung für
Ferienwohnung Gröger
Im Herzen des Bäderdreiecks
Kellerbergstr. 2a
94137 Bayerbach
Kontaktaufnahme durch
email: info@m-groeger.de
0176 - 23296687
Gut zu wissen
Entfernungen
München 145 km
Salzburg 97 km
Passau 35 km
Kurze Wege zum
Grössten Golfresort Europas
Nordic-Walking-Center
und den Thermalbädern